Ambulante Bade-Kurärztliche Betreuung
Klassische Badekur § 23 SGB V
- Erstellung eines individuellen Therapieplans basierend auf der Krankengeschichte und den Bedürfnissen des Patienten.
- Durchführung von Gesundheitschecks und Beratung.
- Überwachung der Anwendungen, wie z. B. Heilbäder, Physiotherapie, und andere Kurmaßnahmen.
- Kommunikation mit den Kurgästen über deren Fortschritte und Empfehlungen für eine nachhaltige Gesundheitsförderung.