Ambulante Bade-Kurärztliche Betreuung

 Klassische Badekur § 23 SGB V 

  •  Erstellung eines individuellen Therapieplans basierend auf der Krankengeschichte und den Bedürfnissen des Patienten.
  • Durchführung von Gesundheitschecks und Beratung.
  • Überwachung der Anwendungen, wie z. B. Heilbäder, Physiotherapie, und andere Kurmaßnahmen.
  • Kommunikation mit den Kurgästen über deren Fortschritte und Empfehlungen für eine nachhaltige Gesundheitsförderung.